Rückwirkend kündigen


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Abgeschickt von Hendrik am 14 Dezember, 2007 um 09:52:06

Hallo,

ist es möglich, eine private Haftpflichtversicherung rückwirkend zu kündigen (evtl. um damit noch ausstehende Zahlungen zu umgehen), wenn während der gesamten Laufzeit kein Schadensfall eingetreten, die Versicherung also nicht in Aktion getreten ist?

Danke

Hendrik W.



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