Abgeschickt von Henry Bruckner am 07 Januar, 2008 um 15:13:44
eine bekannte war im urlaub und hat am flughafen ihren ausweis verlohren, da sie mit einer reisegruppe unterwegs war, fühlte sich ein enger bekannter dafür verantwortlich ihr bei der wiederbeschaffung zu helfen. sie blieben einen tag länger am ort um über das auswertige amt einen neuen ausweis zu bekommen, dadurch sind übernachtungkosten und es musste der rückflug extra bezahlt werden.wer bezahlt die kosten des bekannten, ist dies nicht ein klassischer vermögensschaden? gibt's hierzu urteile?