Abgeschickt von Sven am 14 Januar, 2008 um 17:26:56:
Antwort auf: private Haftpflicht (Vermögensschaden ) von Henry Bruckner am 07 Januar, 2008 um 15:13:44:
Hallo!
nein - für Tüffeligkeit gibt es keine Versicherung. Die (Vermögenschaden-)Haftpflichtversicherung erfordert für den Eintritt des Versicherungsfalls den Tatbestand des § 823 BGB. Grob gesagt: Wenn ich jemandem einen Schaden zufüge, bin ich zum Ersatz verpflichtet (oder der Versicherer). Allerdings nur, wenn dies vorsätzlich oder fahrlässig geschieht. Nicht bei Freiwilligkeit des Helfers, dem ja ein Schaden entstanden ist, bzw. der Tüffeligkeit der Dame.
Sven