Abgeschickt von Torsten am 14 Januar, 2008 um 01:05:01
Berechtigt ein Auffahrunfall ohne erkennbare Beschädigung beider Kfz die Versicherungsgesellschaft bereits zur Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt ohne dass eine Regulierung eines Schadens stattgefunden hat beziehungsweise erforderlich war? Ich meine: nein.
Vielen Dank für eure Antworten.