Re: Rückstufung Schadenfreiheitsrabatt


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Abgeschickt von Sven am 14 Januar, 2008 um 16:59:25:

Antwort auf: Rückstufung Schadenfreiheitsrabatt von Torsten am 14 Januar, 2008 um 01:05:01:

Hi Torsten,

ein Schaden ist solange belastend und damit SFR-schädigend, bis er vom Versicherer als erledigt angesehen und geschlossen wird. Stellt sich bei der Schließung der Schadenakte heraus, dass keine Leistungen an den Unfallgegner erbracht wurden, wird die Rückstufung des SFR zum 01.01.08 rückgängig gemacht und die zuviel gezahlten Beiträge erstattet. Das ist ein ganz normaler und üblicher Vorgang.

Sven




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