Haftpflichtversicherung bei Körperverletzung


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Abgeschickt von Kai-Dieter Weber am 12 Maerz, 2008 um 09:25:16

Im Dezember 2004 passiert eine Körperverletzung. Im Dezember 2005 wird der Täter als schuldunfähig vom Amtsarzt eingestuft und das Strafverfahren eingestellt. Das Opfer erhält zivilrechtlich 2000€ Schmerzensgeld. Nun im Januar 2008 fordert die KK des Opfers Schadenersatz für die ambulanten Kosten des Opfers die in 2005 entstanden sind. Da aufgrund der Schuldunfähigkeit des Täters nicht von Vorsatz die Rede sein kann, tritt hier dann dessen Privat-Haftpflicht für Schmerzensgeld an Opfer und Schadenersatz für KK des Opfers ein??? Wie ist die Rechtslage



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