Re: Kündigung Betriebsrente (Allianz)


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Sonnenkind am 20 April, 2008 um 17:30:23:

Antwort auf: Kündigung Betriebsrente (Allianz) von A. Steil am 15 April, 2008 um 15:03:27:

Hallo,

ist die Unverfallbarkeit bei Ihrer betrieblichen Altersvorsorge erreicht, kann diese nicht vorzeitig gekündigt werden.

Erst mit Vorlage des gesetzlichen Altersrentenbescheides.

Bei Unverfallbarkeit, kann man sich aber eventl. selber eingezahlte Beiträge (die nicht vom AG eingezahlt wurden) auszahlen lassen.

Die Info: "der Auszahlbetrag sei zu hoch" ist quatsch.

PS: private Rentenversicherungen können immer mit der jeweiligen Kündigungsfrist (richtet sich immer nach der Zahlweise) gekündigt werden.

Rentenversicherungen als betr. Altersvorsorge unterliegen dem von Dir genannten Gesetz und sind meistens nicht kündbar.

Grüße

Sonnenkind





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]