Kündigung Betriebsrente (Allianz)


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Abgeschickt von A. Steil am 15 April, 2008 um 15:03:27

Ich wende bin an dieses Forum weil ich momentan nicht mehr weiter weiß.
Da ich momentan arbeitslos bin und dringend Geld bräuchte wollte ich meine Betriebsrenten kündigen bei der ersten das ist die Metallrente (hatte diese nur über einen anderen Arbeitgeber 2004 abgeschlossen und lief nur ein halbes Jahr) ging es einwandfrei und bezahlten mir auch den Rückkaufswert aus.
Bei der 2ten diese ist eine Allianz Versorgungskasse (diese hatte ich 2003 abgeschlossen) konnte ich diese nicht kündigen mit der Begründung:

"Die Versicherung wurde von ihrem ehemaligen Arbeigeber als betriebliche Altersversorgung abgeschlossen. Nach §2 Abs. 2 des Gesetztes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung unterliegen derartige Versicherungen dann einer gesetzlichen Verfügungsbeschränkung, wenn der versicherte Arbeitnehmer mit unverfallbaren Versorgungsansprüchen ausscheidet. Das gilt auch dann, wenn dem Arbeitnehmer die Versicherung zur privaten Weiterführung übertragen wir.

Mit der Verfügungsbeschränkung will der Gesetzgeber verhindern, dass die der Altersversorgung dienende Maßnahme des Arbeitgebers durch vorzeitige Inanspruchnahme ausgehöhlt wird. Sie können sich aus diesem Grund die Versicherungsleistung nicht auszahlen lassen."

Daraufhin habe ich angerufen und da wurde mir dann gesagt das der Auszahlungsbetrag zu hoch sei und diese nicht auszahlen dürfen.
Was kann ich dagegen machen ich dachte eine Rentenversicherung kann man jederzeit kündigen.

Für eure Hilfe bedanke ich mich schon im Vorraus



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