Re: Kündigung Betriebsrente (Allianz)


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Abgeschickt von Monika Schneider am 02 November, 2011 um 10:59:06

Antwort auf: Kündigung Betriebsrente (Allianz) von A. Steil am 15 April, 2008 um 15:03:27:

Hallo,
die Betriebsrente der Allianz kann nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit nicht abgerufen werden.
Diese erhält man erst, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. Schau Dir mal den letzten Bescheid der AVK an, dann siehst Du, wann die Altersrente bei Dir in Kraft tritt. Ich bin z.B. 55 Jahre, dann erhalte ich die Altersrente 2019. Zahle jetzt seit 35 Jahren ein.
Wenn Du jedoch Berufsunfähig oder Erwerbsunfähig bist, dann erhälts Du diese Rente sofort.
Möchte noch darauf hinweisen, dass diese AVK-Rente keines Antrages bedarf, diese wird vom Arbeitgeber von Deinem Lohn einbehalten und auch die Allianz zahlt den gleichen Anteil dazu.
Es ist sozusagen ein "freiwilliges Muß".
Ich hoffe Dir geholfen zu haben.
Viele Grüße
: Ich wende bin an dieses Forum weil ich momentan nicht mehr weiter weiß.
: Da ich momentan arbeitslos bin und dringend Geld bräuchte wollte ich meine Betriebsrenten kündigen bei der ersten das ist die Metallrente (hatte diese nur über einen anderen Arbeitgeber 2004 abgeschlossen und lief nur ein halbes Jahr) ging es einwandfrei und bezahlten mir auch den Rückkaufswert aus.
: Bei der 2ten diese ist eine Allianz Versorgungskasse (diese hatte ich 2003 abgeschlossen) konnte ich diese nicht kündigen mit der Begründung:

: "Die Versicherung wurde von ihrem ehemaligen Arbeigeber als betriebliche Altersversorgung abgeschlossen. Nach §2 Abs. 2 des Gesetztes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung unterliegen derartige Versicherungen dann einer gesetzlichen Verfügungsbeschränkung, wenn der versicherte Arbeitnehmer mit unverfallbaren Versorgungsansprüchen ausscheidet. Das gilt auch dann, wenn dem Arbeitnehmer die Versicherung zur privaten Weiterführung übertragen wir.

: Mit der Verfügungsbeschränkung will der Gesetzgeber verhindern, dass die der Altersversorgung dienende Maßnahme des Arbeitgebers durch vorzeitige Inanspruchnahme ausgehöhlt wird. Sie können sich aus diesem Grund die Versicherungsleistung nicht auszahlen lassen."

: Daraufhin habe ich angerufen und da wurde mir dann gesagt das der Auszahlungsbetrag zu hoch sei und diese nicht auszahlen dürfen.
: Was kann ich dagegen machen ich dachte eine Rentenversicherung kann man jederzeit kündigen.

: Für eure Hilfe bedanke ich mich schon im Vorraus





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