Abgeschickt von Arne Grußendorf am 25 April, 2008 um 15:07:57
Antwort auf: Rechtsschutzversicherung zahlt nicht von Kawawusel am 16 April, 2008 um 17:50:26:
Hallo Krawusel,
also, es gibt bestimmte Risiken im Leben, die man finanziell über eine Versicherung abfedern kann.
Beispiel: Schadenersatzansprüche !
Die kann man haben oder man kann ihnen ausgesetzt sein.
Wenn jemand einen Unfall baut, hat der einen Schaden verursacht. Wenn der Geschädigte jetzt kommt und Schadenersatz will, geht man zu seiner Haftpflichtversicherung. Die regelt zweierlei, nämlich den Ausgleich berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche, sozusagen aus einer Hand.
Wenn dann einer 2 Mio Schmerzensgeld wegen einer Prellung will, kümmert sich die Versicherung um die Abwehr, schaltet notfalls einen Anwalt ein und führt den Prozess. Sie bietet damit auch Rechtsschutz für die A b w e h r der unberechtigten Ansprüche.
Deshalb ist das bei der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Macht ja die Haftpflicht.
Also, wer Schadenersatz fordert, hat Rechtsschutz über die Rechtsschutzversicherung, wer ihn abwehrt, hat Rechtsschutz über die Haftpflicht.
In deinem Fall hätte der Anwalt das wissen können und müssen. Er hätte darauf hinweisen müssen, dass er gern den Brief schreiben kann, dass aber die Rechtsschutz das nicht zahlt und eigentlich die Haftpflicht zuständig wäre, die das dann selber erledigt hätte.
Ich würde versuchen, mich mit dem Anwalt auf ein reduziertes Honorar zu verständigen...
Alles klar?
Gruß Arne