Abgeschickt von brummbär am 08 August, 2008 um 11:04:53:
Antwort auf: Haftpflichtschaden durch Kinder von bernd Friess am 16 Dezember, 2006 um 15:41:12:
: Hallo,
: Mein Auto und 5 weitere Fahrzeuge wurden durch Nachbarskinder mit einem Schraubenzieher stark zerkratzt.
: Jetzt weigert sich die Versicherung der Erziehungsberechtigten den Schaden zu übernehmen.
: Begründung : Mutwillig herbeigeführt und die Kinder seien über 9 Jahre alt.
: Ist das korrekt ? Und wie bekommen wir unseren Schaden reguliert.
: GRüße B.Frieß
Haftpflicht tritt nicht ein, da die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Die Kinder haften selbst, wenn der Schaden mutwillig herbeigeführt wurde und sie deliktsfähig sind, also wissen was sie angestellt haben.