Abgeschickt von bernd Friess am 16 Dezember, 2006 um 15:41:12
Hallo,
Mein Auto und 5 weitere Fahrzeuge wurden durch Nachbarskinder mit einem Schraubenzieher stark zerkratzt.
Jetzt weigert sich die Versicherung der Erziehungsberechtigten den Schaden zu übernehmen.
Begründung : Mutwillig herbeigeführt und die Kinder seien über 9 Jahre alt.
Ist das korrekt ? Und wie bekommen wir unseren Schaden reguliert.
GRüße B.Frieß