Abgeschickt von Wolf Hoefler am 31 Oktober, 2008 um 16:14:31
Antwort auf: Re: Versicherungsvertrag null und nichtig? von bugs_bunny am 27 Oktober, 2008 um 14:06:47:
Na ja, jetzt sollte die Kirche mal im Dorf bleiben. Der Sachverhalt wird ziemlich konkret und die Frage geht letztlich auf eine Einzelfallberatung aus.
Diese ist aber nur und ausschließlich anhand der vollständigen Unterlagen (Vertragsinhalt, Dokumentation Beratungsgespräch, etc.) möglich.
Am besten Sie wenden sich an einen Fachanwalt in Ihrer Nähe.
Gruß
: Zusatz: Es handelt sich hier NICHT um eine Versicherung auf fremde Rechnung! B schloss den Vertrag ab und zahlt auf eigene Rechnung Beiträge ein. Begünstigter ist zwar A, aber dies macht solch einen Vertrag noch nicht zu einer VfR!
: Sie sollten daher Ihren Kommentar überdenken und anpassen.