Abgeschickt von bugs_bunny am 27 Oktober, 2008 um 14:06:47
Antwort auf: Re: Versicherungsvertrag null und nichtig? von bugs_bunny am 26 Oktober, 2008 um 10:59:40:
Zusatz: Es handelt sich hier NICHT um eine Versicherung auf fremde Rechnung! B schloss den Vertrag ab und zahlt auf eigene Rechnung Beiträge ein. Begünstigter ist zwar A, aber dies macht solch einen Vertrag noch nicht zu einer VfR!
Sie sollten daher Ihren Kommentar überdenken und anpassen.