Abgeschickt von JG am 06 November, 2008 um 18:23:06:
Antwort auf: Re: Anwaltshaftung von dasauge am 05 November, 2008 um 23:28:00:
Gerade wegen eines evtl.kostenintensiven Prozesses gegen den Anwalt will die RSV das zu Unrecht gezahlte Geld vom Mandanten.Dass kann doch nicht RECHT sein?Dazu dieses passende Urteil:
"Es gehört nicht zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei der Rückforderung eines von seinem Rechtsschutzversicherer gezahlten überhöhten Anwaltshonorars mitzuwirken.
OLG Stuttgart - 22.12.2000 - 7 U 110/00"