Re: Anwaltshaftung


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Abgeschickt von dasauge am 05 November, 2008 um 23:28:00

Antwort auf: Anwaltshaftung von JG am 05 November, 2008 um 13:37:10:

Zunächst sollten Sie den RS-Vertrag schnellstmöglich durch einen Versicherungsmakler überprüfen lassen. Verträge die den Leistungseintritt von der Zustimmung des Versicherers abhängig machen, lassen grundsätzlich vermuten, dass auch weitere ungünstige Vertragsbestimmungen enthalten sind. Auch hier gilt: Geiz macht nicht immer glücklich. Wenn Ihnen das bei einem fünf- oder sechsstelligen Streitwert passiert, hilft Ihnen die beste Prämienersparnis nicht weiter. Aber oftmals bekommen Sie beim Makler günstigere Beiträge.
Nun zum geschilderten Fall. Sie haben einen Vertrag mit dem Anwalt geschlossen. Insofern sind Sie auch Leistungsschuldner. Für den Ausgleich von Prozesskostenvorschussforderungen haben Sie dem Anwalt eine Vollmacht erteilt (ich unterstelle mal, dass der Anwalt zumindest das erledigt hat). Insofern schulden Sie dem Anwalt diesen Forderungsausgleich. Zwischen Ihnen und dem RS-VR besteht ein Vertrag, dass dieser unter gewissen Voraussetzungen die Forderung mit für Sie befreiender Wirkung ausgleicht. Genau dieser Fall ist hier nicht eingetreten.
Zunächst würde ich mir mal die vorläufige Deckungszusage ansehen, ob diese auch mit einer entsprechenden Rückforderungsklausel versehen ist.
Als nächstes würde ich mal mit dem Rechtsschutzversicherer darüber diskutieren, ob ihn das nicht günstiger kommt, wenn er auf die Rückforderung verzichtet, als das Risiko eines weiteren Rechtsstreites mit dem Anwalt einzugehen.
Weiterhin sollten Sie (prüfen Sie, ob in Ihrem Vertrag Beratungsrechtsschutz enthalten ist) sich beraten lassen, inwieweit ein Anspruch gegen den Anwalt besteht.

: Ein Anwalt hat gegenüber einer RS Versicherung versäumt die Klageschrift trotz mehrmaliger Anforderung zu übersenden.Die RS-Versicherung gibt die vorläufge Deckungszusage, die sie nach Erhalt der Klageschrift widerruft.Zu Unrecht gezahlte Prozeßkosten will nun die RS-Versicheung vom Versicherten zurück.Ist das Rechtens?
: Müßte sich die RS-Versicherung nicht an den Anwalt wenden, der hat ja schließlich das Geld ungerechtfertigt kassiert?





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