Abgeschickt von JG am 05 November, 2008 um 13:37:10:
Ein Anwalt hat gegenüber einer RS Versicherung versäumt die Klageschrift trotz mehrmaliger Anforderung zu übersenden.Die RS-Versicherung gibt die vorläufge Deckungszusage, die sie nach Erhalt der Klageschrift widerruft.Zu Unrecht gezahlte Prozeßkosten will nun die RS-Versicheung vom Versicherten zurück.Ist das Rechtens?
Müßte sich die RS-Versicherung nicht an den Anwalt wenden, der hat ja schließlich das Geld ungerechtfertigt kassiert?