Abgeschickt von Sigrid am 18 Januar, 2009 um 13:10:27
Hallo zusammen.
Meine Frage:
Liegt versicherungstechnisch eine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn brennbares Gut auf dem Ceranfeld eines Herdes liegt und dieser durch Kind / Tier eingeschaltet wird? Oder wird dies als Fahrlässigkeit gewertet?
Danke und Gruß Sigrid