Abgeschickt von Vespermann am 03 Februar, 2012 um 12:57:28
Ein VN kündigt seine Hausratversicherung nach Umzug und Beitragserhöhung. Die Kündigung geht dem VR am 03.03.2012 zu und wird mit Frist von einem Monat wirksam, also zum 03.04.2012. Wann endet der Versicherungsschutz? Am 03.04.2012 um 00.00 Uhr oder am 03.04.2012 um 23.59? Wie berechnet der VR den Rückbeitrag. Muss der VR den (anteiligen) Beitrag für den 03.04.2012 erstatten? Oder erstattet er den unverbrauchten Beitrag ab dem 04.04.2012?