Re: Rückbeitrag in der Hausratversicherung


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Abgeschickt von Pauline am 10 Juli, 2012 um 13:17:09

Antwort auf: Rückbeitrag in der Hausratversicherung von Vespermann am 03 Februar, 2012 um 12:57:28:

: Ein VN kündigt seine Hausratversicherung nach Umzug und Beitragserhöhung. Die Kündigung geht dem VR am 03.03.2012 zu und wird mit Frist von einem Monat wirksam, also zum 03.04.2012. Wann endet der Versicherungsschutz? Am 03.04.2012 um 00.00 Uhr oder am 03.04.2012 um 23.59? Wie berechnet der VR den Rückbeitrag. Muss der VR den (anteiligen) Beitrag für den 03.04.2012 erstatten? Oder erstattet er den unverbrauchten Beitrag ab dem 04.04.2012?

Der Versicherungsschutz endet am 03.04.2012 um 00.00 Uhr. Er erstatten den Beitrag ab dem Ende des Versicherungsschutzes. Also ab dem 03.04.2012 um 00.00 Uhr.
Bei der Rückerstattung kommt es erstmal auf die Zahlweise an, sprich ob monatlich, viertel-, halb- oder jährlich gezahlt wird.
Wenn zum Bsp. jährlich gezahlt wurde, müssen die Beiträge die bis zum 03.04.2012 gezahlt wurden vom Gesamtbeitrag abgezogen werden. Der sich daraus ergebende Betrag wird dem VN zurückgezahlt.




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