Re: Schlüssel i. d. Wohnungstür stecken lassen, im verschl. Hochhaus->Auto gestohlen


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Abgeschickt von Nicole am 17 Januar, 2005 um 09:26:58

Antwort auf: Schlüssel i. d. Wohnungstür stecken lassen, im verschl. Hochhaus->Auto gestohlen von Andreas G. am 21 Dezember, 2004 um 12:43:50:

Auf jeden Fall muss die Sache sofort der Versicherung gemeldet werden.
Ich glaube auch, dass es jemand aus dem Haus war, weil der Schlüssel dem richtigen Fahrzeug zugeordnet werden konnte.

Die Versicherung zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, bei Nachlässigkeiten, die jedem einleuten müssten. Die Abgrenzung zur einfachen Fahrlässigkeit (bei der die Versicherung zahlen müsste!) ist fließend.
Ich rate dringend, sich anwaltlichen Beistand zu holen. Bei Bedarf kann ich eine Empfehlung ausprechen.
Viel Glück !



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