Re: Beschädigung KFZ


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Abgeschickt von G.H.Tiedtke am 07 Maerz, 2005 um 09:27:03:

Antwort auf: Beschädigung KFZ von ddv am 07 Maerz, 2005 um 07:46:09:

Wieso soll das mit der Anzeige trotz neuem Sachverhalt nicht mehr gehen? Einfach mal eine kostenlose schriftliche Anzeige wegen Fahrerflucht gegen den Fahrer stellen und die neue Zeugin benennen! Nach der Vernehmung der Zeugin können Sie dann weiterhandeln. Fahrerflucht liegt zwar nicht nachweisbar vor, aber so erreichen Sie, dass die Zeugin vernommen wird. Oder versuchen Sie, die Aussage der Zeugin in Schriftform zu bekommen, damit diese nicht so leicht einen Rückzieher machen kann.
Wie hoch ist der Schaden überhaupt? Lohnt sich der ganze Aufwand?
Wenn Sie allerdings behindernd geparkt haben kriegen Sie wohl am Ende eine Mitschuld.




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