Abgeschickt von Gast am 17 Maerz, 2005 um 15:54:41:
Antwort auf: Erhält Kasko-Versicherung Akteneinsicht bei Promillefahrt...? von Mephisto am 17 Maerz, 2005 um 10:45:20:
Zuerst: Auch unter 1.1 Promille wird die Luft dünn, wenn der Fahrfehler alkoholbedingt war.
Das ist dann die sog. relative Fahruntüchtigkeit.
Die Frage nicht zu beantworten, ist eine Möglichkeit; der Versicherer wird dann allerdings nachfragen.
Jetzt die Unwahrheit zu sagen, wäre ein Verstoß gegen § 7 AKB (Aufklärungs- / Wahrheitspflicht), der in Verbindung mit § 6 Abs. 3 VVG ebenfalls zur Leistungsfreiheit führt.
Und: Ja, die Versicherung erfährt von der Trunkenheit, da sie Akteneinsicht nehmen darf (über einen RA)und dieses auch regelmäßig tut.
Tja, keine guten Nachrichten.