Abgeschickt von Mephisto am 17 Maerz, 2005 um 20:34:38
Antwort auf: Re: Erhält Kasko-Versicherung Akteneinsicht bei Promillefahrt...? von Gast am 17 Maerz, 2005 um 15:54:41:
@ Gast
AKB und VVG ist soweit klar.
Aber... auf Grund welcher Rechtsgrundlage kann der Versicherer Einsicht in die Verfahrensakten nehmen...?
Meines Wissens haben dieses Recht nur die Anwälte des Beschuldigten und die des Geschädigten im Strafverfahren.
Gruß
Meph