Abgeschickt von Swen Dietrich am 17 Maerz, 2005 um 16:06:11
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich habe ein Problem mit meinem Kfz-Versicherer. ch habe die Versicherung schriftlich per Fax gegenüber dem Versicherer am 30.11.2004 gekündigt.
Dieser sagt nun, da der Faxeingang dort um 20.25 war, dass die Kündigung nicht rechtskräftig wäre da Sie nicht fristgerecht eingegangen wäre.
Hat mein ehemaliger/jetziger Versicherer Recht? Wo kann ich entsprechendes nachlesen? Gibt es in der Rechtsprechung Grundsatzurteile? Wo kann ich diese finden?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Swen Dietrich