Kostenanschlag - Versicherungsbetrug?


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Abgeschickt von HanSolo am 24 Juli, 2004 um 10:15:07:

Der sehr aktive Surfer A wird mit seinem PKW unverschuldet in einen Autounfall verwickelt. Da A gerade von einem Wettkampf kam, befanden sich Teile seiner Surfausrüstung in seinem Wagen. Ein Teil der Surfausrüstung wurde bei dem Unfall beschädigt. Da A an diesem Teil besonders hängt, möchte er es auf jeden Fall repariert haben. Er geht also in das Fachgeschäft Surf und Fun und fragt den ihn bekannten Inhaber M um Rat. Der sagt, dass das entsprechende Teil nur im Ausland und mit viel Glück von einem anderen Händler erworben werden kann. Weiterhin müsse man neben dem entsprechenden Teil ein anders "Anbauteil" quasi mitkaufen (vergleichbar: man braucht einen Motor und müsste den gesamten Wagen mitkaufen).

Der M stellt unter dieser Voraussetzung einen einfachen Kostenvoranschlag aus, Preis 800,00 EUR. Würde man das entsprechende Nachfolgemodell des gesuchten Teils neu erwerben, wären nur 400,00 EUR fällig.

Frage: Ist mit der Einreichung des Kostenvoranschlags über 800,00 EUR gegenüber der Versicherung der Tatbestand des Betrugs erfüllt?



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