Re: ABE erloschen, zahlt die Versicherung trotzdem ?


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Abgeschickt von Gast am 21 Maerz, 2005 um 11:41:45:

Antwort auf: ABE erloschen, zahlt die Versicherung trotzdem ? von Andi am 20 Maerz, 2005 um 18:16:11:

Hier handelt es sich um eine subjektive, d.h. gewollte Gefahrerhöhung.
Der VR ist von der Leistung frei, wenn einige Voraussetzungen vorliegen (s. §§ 23 ff. VVG). Wichtig ist, dass die Gefahrerhöhung für den Schadenfall adäquat kausal sein muss, um den VR leistungsfrei werden zu lassen: § 25 Abs.3 2. Alt. VVG. Das ist im Beispiel wohl nicht der Fall.

Wäre es anders, ist die Leistungsfreiheit auf 5.000 EURO beschränkt.

Und dann wäre da noch die Leistungsfreiheit für den Alkohol bis 5.000 EURO; § 2 b (1) e AKB.

Also: Der geschädigte Dritte bekommt seinen Schadenersatz in vollem Umfange; der VR nimmt Regress beim VN.



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