Abgeschickt von Mephisto am 30 Maerz, 2005 um 13:41:36
Hi there.
Ich habe noch ne Frage zur Kasko.
Es ist ja so, dass diese bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht zahlt.
Fall: 1, 72 Promille, Totalschaden.
Die Versicherung stellt sich nun auf den Standpunkt, dass ab 1,1 Promille stets grobe Fahrlässigkeit vorliege.
Aber: Im Strafbefehl erfolgte eine Verurteilung nur wegen ( einfach ) fahrlässiger Verkehrsgefährdung.
Ist die Versicherung an die Feststellung der Verschuldensform seitens des Gerichts gebunden...?
Gruß
Meph