Abgeschickt von Gast am 01 April, 2005 um 12:15:22:
Antwort auf: Fahrlässigkeit - Bindet Strafbefehl Kasko-Versicherung...? von Mephisto am 30 Maerz, 2005 um 13:41:36:
VersicherungsVERTRAGSrecht und Strafrecht sind zwei unterschiedliche "Schubladen", da sage ich Ihnen sicher nichts Neues.
Die Versicherung interessiert auch nicht die Schuldform aus dem Strafrecht (! Sie verwechseln das mit dem zivilrechtlichen Verschulden!), sondern die festgestellten Promille.
Und ab 1,1 Promille ist generell der Vorwurf der groben FLK begründet (z.B. OLG Hamm r+s 1997, 320).
Diese Deckungsablehnung wird wie ein Fels in der Brandung stehen (das gilt nicht für die Felsen auf Rügen).
Sorry, aber Don´t drink + drive!