Abgeschickt von Kurt Wagner am 14 April, 2005 um 09:46:01:
Antwort auf: Hausratversicherung - Diebstahl von P.Schmidt am 09 April, 2005 um 19:27:49:
Je nach vertraglicher Vereinbarung kann auch der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen mitversichert sein, muss aber nicht. Das ist immer dasselbe Problem. Bei Diebstahl aus dem Auto springt Ihre Hausratversicherung also nur ein, wenn Sie diese Erweiterung mit eingeschlossen haben oder wenn es Ihnen vom Versicherungsvertreter so zugesichert wurde.
Zu berücksichtigen ist also, dass bei Einbruch und Beraubung innerhalb Europas (bei neuesten Bedingungen auch weltweit) bereits die Hausratversicherung greift. Bei Einbruch müssen allerdings ein Raum oder Behältnisse in einem Gebäude aufgebrochen sein. So ist der Einbruch in ein Hotelzimmer mitversichert, nicht aber der einfache Diebstahl aus einem Hotelzimmer (wenn weder Raum noch Behältnisse aufgebrochen wurden). Bei Diebstahl aus einem Auto gilt in der Regel: Befand sich das Auto zum Zeitpunkt des Aufbruchs in einem Parkhaus, ist der Diebstahl des Gepäcks über die Hausratversicherung versichert. Stand das Fahrzeug an der Straße oder auf einem öffentlichen Parkplatz, zahlt die Hausratversicherung nicht.
Generell sollten Reiselustige, was ich meinen Kunden immer rate, die Reisegepäckversicherung für wenige Euro mitabgeschlossen werden, da sie einen weitaus größeren Deckungsumfang bietet.