Abgeschickt von Uelzner am 19 April, 2005 um 18:29:28:
Antwort auf: Re: Unfallversicherung von M8bar am 19 April, 2005 um 14:47:48:
Die private Unfallversicherung ist in den §§ 179 – 185 VVG geregelt. Vereinzelt finden sich noch Versicherungen auf der Grundlage der AUB 61, die Masse der Verträge unterliegt jedoch den AUB 88, AUB 94 und neueren Bedingungswerken.
Sofern Sie keine Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen akzeptiert haben gilt die vereinbarte Regelung. Nach § 7 I Nr. 1 AUB 88 galt beispielsweise eine Frist von 15 Monaten.
Da haben Sie sich ja ordentlich lange Zeit gelassen. Mal abwarten, was die Versicherung draus macht. ;-)