Abgeschickt von Gast am 20 Mai, 2005 um 18:37:02
Guten Abend,
vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben bei folgender Sachlage:
Man wohnt in einer Mietwochnung (zur Untermiete wiederum). Auf dem Teppichboden werden einige Bleichflecken verursacht, sodass dieser bei Auszug teilweise erneuert werden muss.
Zahlt in einem solchen Fall die Haftpflicht (in diesem Fall der Eltern, bei denen man mitversichter ist) auch dann, wenn man die Flecken als Mieter selbst verursacht hat, oder zahlt sie nur bei Verschulden eines Nichtmieters (ergo den Eltern)?
Mfg