Re: Haftplicht bei Teppichflecken in der Mietwohnung?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Michael am 24 Mai, 2005 um 16:46:31

Antwort auf: Haftplicht bei Teppichflecken in der Mietwohnung? von Gast am 20 Mai, 2005 um 18:37:02:

: Guten Abend,
: vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben bei folgender Sachlage:

: Man wohnt in einer Mietwochnung (zur Untermiete wiederum). Auf dem Teppichboden werden einige Bleichflecken verursacht, sodass dieser bei Auszug teilweise erneuert werden muss.
: Zahlt in einem solchen Fall die Haftpflicht (in diesem Fall der Eltern, bei denen man mitversichter ist) auch dann, wenn man die Flecken als Mieter selbst verursacht hat, oder zahlt sie nur bei Verschulden eines Nichtmieters (ergo den Eltern)?

: Mfg

hier treffen verschiedne Dinge zusammen. Erst einmal die Frage, ob noch eine Mitversicherung über die Haftpflicht der Eltern besteht. Wenn Ja, sollte in diesem Vertrag die Haftpflicht für gemietete Wohneinheiten über die BBR mitversichert sein. Trifft dies zu, stehen wir vor dem Problem, ob der Teppich fest oder lose verlegt ist. Nur wenn er verklebt ist wird er von der Deckung erfasst. Dann wäre die Frage, wie der Schaden entstanden ist. Plötzlich? Oder allmählich, sprich über einen längeren Zeitraum? Plötzlich kein Problem, bei Allmählichkeitsschäden scheiden sich die Geister, doch soll es aktuelle Urteile geben, die Versicherer auch bei Allmählichkeitsschäden zur Zahlung verpflichten.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]