Abgeschickt von RA Christoph Mackenrodt am 04 August, 2004 um 08:38:03
Antwort auf: Restwert und Mehrwertsteuer von Günther Meyer am 13 Maerz, 2004 um 13:13:25:
: Mit der inzwischen vorhandenen herrschenden Meinung ist vom Wiederbeschaffungswert für ein total beschädigtes Kraftfahrzeug im Gebrauchtwagenhandel ein pauschaler Abzug von 2 % Mehrwertsteuer vorzunehmen.
Als Begründung: die 2% auf den Gesamt-Verkaufspreis entsprechen 16% USt auf die durchschnittliche Preisdifferenz zwischen Händler-Verkaufspreis und Händler-Einkaufspreis.
Die 2%-Regel gilt aber überhaupt nur, wenn für vergleichbare Fahrzeuge ein gewerblicher Markt unter Ausweisbarkeit von Umsatzsteuer besteht, also nicht nur von Privat ohne MWSt ein Fahrzeug üblicherweise zu haben ist.