Abgeschickt von Günther Meyer am 13 Maerz, 2004 um 13:13:25:
Antwort auf: KfZ-Versicherung - Restwert netto? von Carsten Bork am 11 Maerz, 2004 um 10:51:11:
Kein Mehrwertsteuerabzug Ersatzbeschaffung im privaten Markt
AG Hameln NJW 2003, 2615
Wenn eine Ersatzbeschaffung für den unfallbedingt zerstörten PKW des Geschädigten nur durch Ankauf von einer nicht umsatzsteuerpflichtigen Privatperson möglich ist, ist eine Mehrwertsteuerabzug vom Wiederbeschaffungswert nicht gerechtfertigt.
AG Halle NJW 2003, 2616
Hat der Geschädigte ein teureres Ersatzfahrzeug für sein total beschädigtes Fahrzeug gekauft, so ist ein Mehrwertsteuerabzug vom Wiederbeschaffungswert auch dann nicht gerechtfertigt, wenn die Ankaufsrechnung die genaue Höhe der im Kaufpreis enthaltenen Mehrwertsteuer nicht ausweist.
Höhe des Mehrwertsteuerabzugs vom Wiederbeschaffungswert
AG Erkelenz NJW 2003, 2617
Der dem geschädigten Fahrzeugeigentümer zu ersetzende um den Restwert seines Fahrzeugs geminderte Wiederbeschaffungswert ist nur um die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG in Höhe von 2 % des Kaufpreises zu kürzen, falls er kein Ersatzfahrzeug kauft.
AG Papenburg NJW 2003, 2617
Mit der inzwischen vorhandenen herrschenden Meinung ist vom Wiederbeschaffungswert für ein total beschädigtes Kraftfahrzeug im Gebrauchtwagenhandel ein pauschaler Abzug von 2 % Mehrwertsteuer vorzunehmen.