Quotenvorrecht bei vorrangiger Inanspruchnahme der Haftpflicht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von tina am 08 Juli, 2005 um 11:10:55

Bei einem Verkehrsunfall ist es ja in der Regel so, dass man bei der gegenerischen Haftpflicht eine Regulierung zu 100 % anstrebt. Lehnt die eine volle Regulierung ab, so wird die eigene Vollkasko in Anspruch genommen.

Kann ich in einem solchen Fall noch nach Quotenvorrecht abrechnen? Oder kann sich die Kasko dann darauf berufen, dass sie für Mietwagen, Nutzungsausfall usw. nicht eintrittspflichtig ist?

Meiner Meinung nach kann man aber doch nicht schlechter gestellt werden, wenn man zuerst die gegnerische Haftpflicht in Anspruch nimmt?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]