Abgeschickt von Jano Lenz am 30 Maerz, 2007 um 10:36:56
Antwort auf: Quotenvorrecht bei vorrangiger Inanspruchnahme der Haftpflicht von tina am 08 Juli, 2005 um 11:10:55:
Bzgl. des Quotenvorrechts habe ich hier einen Link zu einer Firma gefunden, welche sich mit diesem Thema ausreichend befasst hat und ein Programm (also Software) dafür entwickelt hat:
http://www.jura-ware.de