Abgeschickt von M. Göbel am 12 Juli, 2005 um 08:31:35:
Antwort auf: Re: Zahlt private Haftpflichtversicherung? von RA/FAfVersR Kai-Jochen Neuhaus am 11 Juli, 2005 um 18:28:09:
Hallo! Miete, Leihe Pacht ist zwar generell ausgeschlossen, jedoch gibt es in den meisten Privathaftpflichtverträgen die Sonderklausel "Mietsachschäden". Das heißt wenn ich einen Gebäudebestandteil meiner gemieteten Wohnung beschädige (zum Beispiel Tür)wäre das versichert. Nur Glasschäden sind meistens ausgeschlossen da man sich hierbei mit einer Glasversicherung seperat absichern kann.
: Nein, in der priv. Haftpflichtversicherung sind Schäden an gemieteten Sachen nach den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (= das "Kleingedruckte") nicht versichert.
: M.f.G.
: Kai-Jochen Neuhaus
: Rechtsanwalt
: Fachanwalt für Versicherungsrecht
:
: : Hallo an alle aus dem Forum.
: : Mal eine kurze Frage zur Privaten Haftpflichtversicherung: Die tritt ja ein, wenn ich z. B. irgendwas kaputtmache oder beschädige (fahrlässig oder aus unachtsamkeit, nicht mutwillig), was einem anderen gehört.
: : Gilt das auch für eine Mietwohnung? Also wenn ich eine Wohnung gemietet habe, in der ich wohne, und dann aus Unachtsamkeit was an der Wohnung beschädige? Ein Fester z. B. kaputtmache. Die Wohnung gehört ja nicht mir sondern einem anderen.
: : Danke für Antworten,
: : Grüße, Manfred