Re: Doppelversicherung Unfallversicherung


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Abgeschickt von Björn Hambach am 15 August, 2004 um 19:56:51

Antwort auf: Doppelversicherung Unfallversicherung von Matthias Hiller am 03 August, 2004 um 17:44:36:

In der Unfallversicherung gibt es keine Doppelversicherung.

Daher kein Kündigungsrecht aus diesem Grund!

Es gibt natürlich viele andere Möglichkeiten, einen Vertrag vorzeitig zu kündigen. Lassen Sie sich am besten von einem Fachmann beraten.




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