Re: Doppelversicherung Unfallversicherung


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Abgeschickt von Anela Durdzic am 31 August, 2004 um 13:43:00

Antwort auf: Re: Doppelversicherung Unfallversicherung von Björn Hambach am 15 August, 2004 um 19:56:51:

Man hat die Möglichkeit nach einem leistungspflichtigen Schadensfall die Unfallversicherung zu kündigen!

Das Argument "Doppelversicherung" bzw "Alt vor Neu" findet hier kein Gehör, da es in der Unfallversicherung kein Bereicherungsverbot gibt!...Theoretisch könnte man 2,3 oder 4 Versicherungen abschliessen und im Schadenfall dementsprechend abkassieren!




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