Re: Diebstahl einer Digital-Filmkamera


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Abgeschickt von Jan am 12 April, 2006 um 17:47:41

Antwort auf: Diebstahl einer Digital-Filmkamera von Eberhard Bock am 07 April, 2006 um 14:32:21:

: Ist der Diebstahl einer Digital-Filkamera, die am Körper getragen wurde, durch die Hausratversicherung mit abgesichert?

Dann liegt wohl ein Raub vor, welcher ebenfalls in der Hausratversicherung eingeschlossen ist. Raub liegt üblicherweise vor, wenn:

* gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten;

* der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen läßt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll;

* dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist.

Unbedingt im "Kleingedruckten" Bedingungswerk des Hausratsvertrages nachlesen. Sollte dieses nicht mehr vorhanden sein, der Versicherer schickt einem die dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen jederzeit zu.



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