Abgeschickt von brimstone am 25 April, 2006 um 11:19:19:
Antwort auf: Re: Diebstahl einer Digital-Filmkamera von Jan am 12 April, 2006 um 17:47:41:
Eher nicht versichert. Direkt mit Raub zu argumentieren ist ja etwas gewagt und fast Anstiftung zum Versicherungsbetrug :-)
: : Ist der Diebstahl einer Digital-Filkamera, die am Körper getragen wurde, durch die Hausratversicherung mit abgesichert?
: Dann liegt wohl ein Raub vor, welcher ebenfalls in der Hausratversicherung eingeschlossen ist. Raub liegt üblicherweise vor, wenn:
: * gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten;
: * der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen läßt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll;
: * dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
: Unbedingt im "Kleingedruckten" Bedingungswerk des Hausratsvertrages nachlesen. Sollte dieses nicht mehr vorhanden sein, der Versicherer schickt einem die dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen jederzeit zu.