Re: Diebstahl einer Digital-Filmkamera


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Abgeschickt von brimstone am 25 April, 2006 um 11:19:19:

Antwort auf: Re: Diebstahl einer Digital-Filmkamera von Jan am 12 April, 2006 um 17:47:41:

Eher nicht versichert. Direkt mit Raub zu argumentieren ist ja etwas gewagt und fast Anstiftung zum Versicherungsbetrug :-)


: : Ist der Diebstahl einer Digital-Filkamera, die am Körper getragen wurde, durch die Hausratversicherung mit abgesichert?

: Dann liegt wohl ein Raub vor, welcher ebenfalls in der Hausratversicherung eingeschlossen ist. Raub liegt üblicherweise vor, wenn:

: * gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten;

: * der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen läßt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll;

: * dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist.

: Unbedingt im "Kleingedruckten" Bedingungswerk des Hausratsvertrages nachlesen. Sollte dieses nicht mehr vorhanden sein, der Versicherer schickt einem die dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen jederzeit zu.





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