Abgeschickt von Gast am 27 September, 2004 um 17:38:04:
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherungsnehmer ein Versicherungsagent ist? Wie kann man den § 48 VVG umgehen, um vor Ort klagen zu können?
Muss der Bezugsberechtigten (Ehefrau des Verstorbenen) zugemutet werden, sich auswärtig einen Rechtsanwalt zu suchen?
Anmerkung: es handelt sich um eine Lebensversicherung
Vielen Dank vorab.