Abgeschickt von Sascha am 03 August, 2006 um 11:30:10
Hallo zusammen,
ein Gebäude (makelloser Neubau) wird bei einem Hagel (ca. 12-15cm Hagelkörner) beschädigt. Der Sachverständige der Versicherung sagt, die zerbeulten Dachrinnen , Fallrohre, Fensterbänke und Bleche auf Dachgauben seien nur Schönheitsfehler.- Sie würden nicht repariert, sondern nur mit 20 % vom Kostenvoranschlag von der Versicherung vergütet.
Ist dies korrekt?
Wenn diers Haus jetzt zum Verkauf stünde, würde doch ein potentieller Käufer sicher nicht mit 30 % Abschlag (verglichen mit einem unbeschädigten Haus) zufrieden sein,oder?
Wie ist hier die Rechtslage?
VielenGrüße und Dank im Voraus
Sascha