Abgeschickt von Dookie62 am 10 August, 2006 um 12:43:18:
Antwort auf: Statt Reparaturkosten nur 30% für Schönheitsfehler von Sascha am 03 August, 2006 um 11:30:10:
Das ist evtl. reines Wunschdenken der Versicherung. Ab zum Anwalt, wenn tatsächlich massive Schäden vorliegen sollten.
: Hallo zusammen,
: ein Gebäude (makelloser Neubau) wird bei einem Hagel (ca. 12-15cm Hagelkörner) beschädigt. Der Sachverständige der Versicherung sagt, die zerbeulten Dachrinnen , Fallrohre, Fensterbänke und Bleche auf Dachgauben seien nur Schönheitsfehler.- Sie würden nicht repariert, sondern nur mit 20 % vom Kostenvoranschlag von der Versicherung vergütet.
: Ist dies korrekt?
: Wenn diers Haus jetzt zum Verkauf stünde, würde doch ein potentieller Käufer sicher nicht mit 30 % Abschlag (verglichen mit einem unbeschädigten Haus) zufrieden sein,oder?
: Wie ist hier die Rechtslage?
: VielenGrüße und Dank im Voraus
: Sascha