Abgeschickt von Sebastian am 20 August, 2006 um 18:24:50
Zur Sachlage :
Durch die angekippte, aber durch Schlosstangen verriegelte Terrassentür wurde in meine 2-fach verschlossene Dachgeschosswohnung (Maisonette) im 6.OG über das Dach des Nachts eingebrochen. Zum Zeitpunkt des Einbruchs war ich für die Nachtruhe wenige Stunden in der Wohnung meiner Freundin. Die Diebe entwendeten erhebliche persönliche Sachen und Gegenstände - im übrigen eine verschlossene Wertkassette, in der u.a. Nachschlüssel zu meinem Pkw waren. Die Diebe entkamen dann mit dem Diebesgut über das Dach und wurden von Mitmietern in dieser Nacht beobachtet (es gibt sogar eine Täterbeschreibungen der 3 Personen). Ich informierte unverzüglich per Telefonat die Polizei, meine Hausrat- als auch meinen Kfz Versicherungs-Agenten und meine Kfz-Vollkaskoversicherung erhielten neben den Infos über Telefon zudem Faxe - gleichtägig, in dem ich insbesondere auf das Problem des Diebstahls der Wertkassette mit den Kfz-Schlüsseln verwies. Die Terrassentür weißt Beschädigungen am Türrahmen auf, das Schloss der Terrassentür war erheblich beschädigt und mußte vollständig ersetzt werden.
Den Pkw stellte ich daraufhin tagsüber zum Schutz in mir zugängliche öffentliche Garagen in meiner Nachbarschaft ab, des nachts jedoch stand der Pkw verschlossen mit Wegfahrsperre vor meinem Wohnhaus. Es erfolgte keinerlei Reaktion meiner Kfz-Versicherung aufgrund meines Faxes vom Tag des Wohnungseinbruchs. 2 Tage nach dem Wohnungseinbruch wurde der PKW nachts vor meinem Haus - ohne Spuren - gestohlen - die KFZ Versicherung hat sich erst 6 Tage (!) nach meiner Faxmeldung erstmals schriftlich gemeldet u. mitgeteilt, das sie die gestohlenen Kfz-Schlüssel nicht ersetzen kann, hierfür sei die Hausratversicherung zuständig. Die staatsanwaltlichen Einstellungsbescheide liegen für beide Fälle vor. Ein ungeheuerlicher Vorgang - meine Hausratversicherung verweigert Zahlung aufgrund angeblicher grober Fahrlässigkeit wg. angekipptem Terrassenfenster (im 6.OG) über den Dächern unserer Großstadt ?? - die Kfz Versicherung verweigert bislang noch unbegründet wg. Fahrlässigkeit Zahlung. Der Schaden beläuft sich auf insgesamt über EUR 100.000,-- ! Wer kann mir juristisch seine Einschätzung zur Rechtslage geben ?
Wer kennt einen vergleichbaren Fall bzw. ein entsprechendes Urteil hierüber ? Für Rat und Hilfe bin ich sehr dankbar.
Sebastian