Re: Wie Versicherungverklagen?


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Abgeschickt von RA CM am 22 August, 2006 um 16:43:34:

Antwort auf: Wie Versicherungverklagen? von achim am 25 Juni, 2006 um 03:58:23:

Man muß überhaupt nie erst einen Mahnantrag stellen. Wenn man sicher davon ausgeht, daß die Versicherung nicht ohne "Gegenwehr" zahlen wird, macht das auch keinen großen Sinn. Man kann immer direkt beim AG klagen.
Wenn nach einem Mahnantrag die Versicherung Widerspruch einlegt, geht die Akte ohnehin an dasselbe Amtsgericht, nur einige Wochen später.




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