Abgeschickt von Arne Grußendorf am 23 August, 2006 um 14:41:52
Antwort auf: Re: Wie Versicherungverklagen? von RA CM am 22 August, 2006 um 16:43:34:
....kleine Einschränkung:
womöglich gilt in einigen Bundesländern noch ein Schlichtungsgesetz, wonach bei kleinen Streitwerten wie hier unter Umständen erst ein obligatorisches Schlichtungsverfahren durchgeführt werden muss. Um das zu umgehen, kann erst ein Mahnverfahren durchgeführt werden.