Abgeschickt von Arne Grußendorf am 23 August, 2006 um 14:03:00
Antwort auf: Schadenregulierung von schwoarzer am 23 August, 2006 um 11:53:03:
Hallo,
ähnlich Erfahrungen haben wohl viele schon gemacht. Es wird oft versucht, die Geschädigten mit weniger zufriedenzustellen, als ihnen zusteht.
Wenn keine vernünftigen Einwendungen (etwa wegen sachlicher Fehler im Gutachten) erhoben werden, kann ein Anwalt den Restbetrag durchsetzten. Liegt wirklich ein Gutachten vor, oder nur ein Kostenvoranschlag oder eine Reparaturkalkulation?
Ich würde nochmals ein Ultimatum setzten und notfalls einen Anwalt hinzuziehen. Was ist mit Wertminderung (falls Auto jünger als 5 Jahre und noch keine 100000 km Laufleistung hat), Nebenkostenpauschale (25 €) und Nutzungsausfall während der (auch selbst durchgeführten, vielleicht nur teilweisen) Reparatur. Ich würde mit der Geltendmachung auch dieser Positionen zumindest "drohen", wenn wenigstens die restlichen Nettoreparaturkosten lt. Schätzung kurzfristig bezahlt werden.
Viel Glück!
MfG
Arne Grußendorf