Einbruchsdiebstahl- Bargeld aus Schiffskabine


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Andrea Markardt am 23 August, 2006 um 15:07:28

Während einer Kreuzfahrt wurden in die abgeschlossene Schiffskabine eingebrochen und Bargeld gestohlen. Ich habe das auf dem Schiff angezeigt (befanden uns auf See). Eine entsprechende Bescheinigung habe ich erhalten. Nach Anzeige bei meiner Hausratsversicherung wurde die Erstattung abgelehnt mit der Begründung: versichert ist nur der Einbruchsdiebstahl in Gebäuden... in diesem Fall wurde nicht in ein Gebäude eingebrochen deshalb keine Entschädigung.

Muss das so hingenommen werden?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]